Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Es gelten die jeweils neuesten Tarife, die Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen sind.
  2. Bei Vertragsverlängerung gelten die neuen Tarife mit der neuen Zahlungsperiode.
  3. Alle Gebühren sind vor Beginn der jeweils neuen Zahlungsperiode unaufgefordert zu entrichten, Gebühren werden nicht zurückerstattet; Gebühren oder Stunden sind nicht übertragbar, weder auf andere Personen noch auf andere Zeiträume. Kurse sind wie gebucht zu bezahlen.
  4. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Kurse nötigen falls aufzulösen, mit anderen zu vereinigen, sowie Teilnehmer aus pädagogischen Gründen aus einem Kurs in einen anderen zu überweisen oder Ihren Kursstart auf einen späteren Kurstermin zu verschieben.
  5. Die Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der laut Tarif geltenden Gebühren.
  6. In den offenen „Kleingruppen Abends“ gilt eine Mindestteilnahmezeit von 12 Wochen. Bei weiterer Teilnahme am Kurs über die persönliche Zahlungsperiode hinaus, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Wochen. 2x pro Jahr kann eine Verlängerung um jeweils 1 Woche der persönlichen Zahlungsperiode erfolgen, wenn 1 Woche vor Abwesenheit schriftlich im Sekretariat die Abwesenheitsperiode bekannt gegeben wird. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden im Krankheitsfall die nicht besuchten Stunden ab der zweiten Krankheitswoche gutgeschrieben.
  7. Bei Einzelunterricht und bei Firmentrainings ist die Absage von einzelnen Unterrichtstagen möglich, jedoch muss diese Absage spätestens am Vortag bis 13:00 Uhr - für Unterricht an Montagen bis zum Freitag der Vorwoche 13:00 Uhr - im Sekretariat per E-Mail mitgeteilt werden. Rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht in Rechnung gestellt.
  8. Samstagskurse, die nur mit 2 Teilnehmern durchgeführt werden, laufen über 5 Samstage zum Kurspreis von 6 Samstagen.
  9. Lese- und Schreibfähigkeit der lateinischen Schrift wird vorausgesetzt.
  10. Zweitausfertigungen von Zertifikaten und Archivanfragen € 60,--.
  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  12. Gerichtsstand ist Aachen.
AUSGEZEICHNET.ORG